Die Überprüfung von Leistungsverzeichnissen, Angeboten, Aufträgen, Verträgen und den darauffolgenden Rechnungen beschäftigt Sachverständige zunehmend. In der heutigen Zeit können etwa 70 % der vorgelegten Rechnungen beanstandet werden. Häufig treten Unstimmigkeiten, Konflikte und schlaflose Nächte aufgrund von nicht erbrachten Leistungen, fehlerhaften Mengenangaben oder schwer nachvollziehbaren Abrechnungen auf. Um solche Situationen zu vermeiden, empfehle ich Ihnen dringend, rechtzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir überprüfen die Sachlage sofort und klären diese, indem wir uns direkt mit dem Rechnungssteller (oder dem Bauherrn) in Verbindung setzen und in Ihrem Auftrag handeln. Ein Grundsatz steht außer Frage: Was vertraglich vereinbart und erbracht wurde, muss am Ende auch angemessen vergütet werden – alles andere ist rechtswidrig und ungerecht. Ein nützlicher Hinweis: Eine ordnungsgemäße Bauabnahme ist von entscheidender Bedeutung. Gleichzeitig ist es ratsam, einen Sachverständigen zu beauftragen, der Sie dabei unterstützt. Im Falle von Verträgen überprüfen wir zuerst, ob alle essenziellen Bestandteile enthalten sind und ob es fehlende oder ungültige, somit nichtige Bestandteile gibt. Wir analysieren den beigefügten Zahlungsplan und prüfen, ob bei Unsicherheiten oder bereits erhobenen Beschwerden Vertragsbestimmungen verletzt wurden. Ein ähnlicher Ansatz gilt auch für Auftragsbestätigungen. Angebote unterziehen wir einer umfassenden Vergleichsanalyse. Wir stellen sicher, dass die Leistungen tatsächlich vergleichbar sind und alle notwendigen Positionen enthalten sind, um spätere negative Überraschungen bei der Ausführung zu verhindern. Unsere Zielsetzung ist es, niemanden im Stich zu lassen und Lösungen zu finden, die Zufriedenheit bringen, ohne jemanden zu benachteiligen. Fairness hat für uns immer höchste Priorität!