Gewährleistungsanspruch nach Abschluss der Baumaßnahme
Nach Abschluss einer Baumaßnahme ist es von entscheidender Bedeutung zu wissen, dass Sie gemäß den aktuellen Gesetzen und Verordnungen im Bereich des Neubaus oder Umbaus im Bestand einen Gewährleistungsanspruch über einen festgelegten Zeitraum haben. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie, falls nach der Abnahme Mängel festgestellt werden, in der Regel eine Reparatur oder Ersatzleistung verlangen.
Obwohl es selten vorkommt, versuchen gelegentlich unseriöse Handwerker, sich nach der Abnahme der Mängelbeseitigung zu entziehen, indem sie behaupten, ein Mangel sei nicht mehr zulässig, da bereits eine Abnahme stattgefunden habe. Diese Argumentation entspricht jedoch nicht den geltenden Regeln und ist nur selten gültig.
Sollten Sie in einem solchen Fall Mängel feststellen, ist es wichtig, Ihre Ansprüche geltend zu machen und gegebenenfalls Beweise zu sichern. Bei dringend notwendigen Reparaturen können Sie sogar einen anderen Handwerker beauftragen und die entstehenden Kosten dem Verursacher (Gewährleistungsnahmer) in Rechnung stellen.
Wenn der Ablauf der Gewährleistungszeit droht, die in der Regel 4 bis 5 Jahre beträgt, ist zu beachten, dass Sie ab diesem Zeitpunkt sämtliche Ansprüche bei Baumängeln und Bauschäden verlieren – und das auf den Tag genau. Daher ist es wichtig, rechtzeitig eine Ortsbegehung mit einem Sachverständigen durchzuführen und eventuelle Mängel zu dokumentieren, bevor die Gewährleistungszeit abläuft. Werden dabei bautechnische Fehler oder Baumängel festgestellt, fallen diese weiterhin unter die Gewährleistung.
Es ist zu beachten, dass für das Bauteil, in dem innerhalb der Gewährleistung gearbeitet wurde, die Gewährleistung von vorne beginnt, also erneut vier bis fünf Jahre.
Um sicherzugehen und unnötigen Frust im Schadensfall zu vermeiden, empfiehlt es sich, etwa sechs bis acht Monate vor Ablauf der Gewährleistungsfrist einen zeitnahen Ortstermin mit den beteiligten Unternehmern und einem Sachverständigen anzusetzen und eine abschließende Abnahme durchzuführen.
Es ist ratsam, sich den Zeitpunkt des Gewährleistungsablaufs frühzeitig zu notieren und rechtzeitig zu reagieren, um Ihre Ansprüche zu wahren. Eine Mängelprotokollierung oder mündliche Zusage zur Mängelbehebung hemmt den Gewährleistungsablauf nicht, daher ist rechtzeitiges Handeln wichtig.