Beweissicherungen sind Sachverständigengutachten, die oft erstellt werden, um im Zusammenhang mit bestehenden Gebäudesubstanzen, Bauschäden und dem Umfeld von Gebäuden die Ursachen für auftretende Schäden zu ermitteln. Diese werden möglichst umfassend durch Lichtbilder und messtechnische Verfahren dokumentiert, um sie als Grundlage für weitere Maßnahmen, häufig im rechtlichen Kontext, zu verwenden.

Insbesondere sind Beweissicherungen ratsam, wenn an bestehenden Gebäuden bestimmte Arbeiten von nachfolgenden Handwerkern überarbeitet werden und dadurch die ursprüngliche Situation nicht mehr nachvollzogen werden kann.

Zudem sind Beweissicherungen notwendig, wenn es zwischen Vertragspartnern Streitigkeiten über die Qualität der ausgeführten Arbeiten gibt, um die durchgeführten Arbeiten oder auftretende Schäden zu dokumentieren.

Die Bedeutung einer Beweissicherung wird auch deutlich, wenn es zu Insolvenz eines Bauträgers, Architekten, Bauleiters oder eines Fachunternehmens kommt. In solchen Fällen muss der aktuelle Leistungsstand festgehalten werden, um einen Nachfolgehandwerker nahtlos einsetzen zu können. Dies regelt den Abrechnungsstandpunkt und den Leistungsstand ab dem Zeitpunkt der Insolvenz oder Kündigung.

Ein Beweissicherungsgutachten dient dazu, den aktuellen Zustand zu dokumentieren. Veränderungen nach der Beweissicherung können oft zu neuen Situationen führen, die eine rekonstruierte Darstellung der ursprünglichen Gegebenheiten unmöglich machen. Trotzdem können durch Beweissicherungsmaßnahmen die relevanten Fakten für Streitfälle und Versicherungsansprüche erneut herangezogen werden. Wenn nach der Beweissicherung Veränderungen vorgenommen wurden, können die rechtlichen Rahmenbedingungen normalerweise keine Berücksichtigung früherer Situationen mehr ermöglichen.

Es ist wichtig, zwischen privat beauftragten Beweissicherungen und solchen, die vom Gericht veranlasst werden, zu unterscheiden.